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Teilnahmebedingungen für das RiskOnyx-Partnerprogramm

Diese Bedingungen gelten für Bewerbungen um und die Teilnahme am RiskOnyx-Partnerprogramm. Die Einreichung einer Bewerbung bedeutet keine automatische Genehmigung. Sie werden erst dann zum zugelassenen Partner, wenn RiskOnyx die Aufnahme per E-Mail bestätigt oder Ihr Konto auf der entsprechenden Tracking-Plattform aktiviert.

Bis zu 30 % Provision 12 vergütete Monate Vierteljährliche Auszahlungen 90 Tage Attributionsfenster
Zuletzt aktualisiert: 6. August 2026.
RiskOnyx wird von Asmak AI Solutions SL betrieben, einer in Spanien eingetragenen Gesellschaft mit CIF B88913959, handelnd unter dem Geschäftsnamen „RiskOnyx“.

Überblick

Mit Ihrer Bewerbung für das RiskOnyx-Partnerprogramm stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Die Einreichung einer Bewerbung macht Sie nicht automatisch zum RiskOnyx-Partner. Sie werden erst dann zum zugelassenen Partner, wenn RiskOnyx Ihre Annahme per E-Mail bestätigt oder Ihr Konto auf der entsprechenden Tracking-Plattform aktiviert.

1. Bewerbung und Genehmigung

RiskOnyx prüft Partnerbewerbungen nach eigenem Ermessen und kann jeden Bewerber oder Partner genehmigen, ablehnen, sperren oder entfernen.

Der Anspruch auf Provision beginnt erst nach der Genehmigung und ausschließlich für berechtigte Empfehlungen, die nach der Genehmigung ordnungsgemäß erfasst wurden.

RiskOnyx kann jederzeit weitere Partner-, Empfehlungs-, Vertriebs- oder Marketingprogramme betreiben.

2. Zielgruppe des Programms

Das Programm richtet sich an relevante geschäftliche Zielgruppen, darunter Berater, Content-Ersteller, Dozenten, Verlage, Newsletter-Autoren, Communities, Sachverständige und Unternehmen mit Zielgruppen, die sich für KI-Governance, Compliance, Risikomanagement, Recht, Datenschutz, HR, Betriebsabläufe, Technologie oder KMU-Führung interessieren.

Institutionelle Partner wie Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, Datenschutzberater, Cybersicherheitsfirmen, GRC-Berater, KI-Governance-Berater und Verbände können gesondert geprüft und um den Abschluss einer separaten Partnervereinbarung gebeten werden.

3. Provision

Zugelassene Partner können Provisionen für berechtigte vermittelte Kunden verdienen, die zahlende RiskOnyx-Abonnenten werden.

Partner können bis zu dreißig Prozent (30 %) Provision für jeden berechtigten vermittelten Kunden erhalten.

Der genaue Provisionssatz und eventuelle plattform- oder kampagnenspezifische Bedingungen werden von RiskOnyx auf der Grundlage der Anmeldequelle des Partners und der Tracking-Plattform bzw. des Affiliate-Netzwerks festgelegt, über die sich der Partner anmeldet oder zugelassen wird.

Die Provision wird auf der Grundlage der tatsächlich von RiskOnyx vereinnahmten und einbehaltenen Abonnementeinnahmen berechnet, abzüglich MwSt., Steuern, Rückerstattungen, Rückbuchungen (Chargebacks), Gutschriften, Rabatten, Zahlungsabwicklungsgebühren, Implementierungsgebühren, Gebühren für professionelle Dienstleistungen sowie sonstiger Einnahmen außerhalb von Abonnements, sofern von RiskOnyx nicht schriftlich anders vereinbart.

Für kostenlose Testphasen wird keine Provision gezahlt.

4. Provisionszeitraum

Die Provision ist für maximal zwölf aufeinanderfolgende Monate ab dem ersten kostenpflichtigen Abonnement des vermittelten Kunden zu zahlen.

Der zwölfmonatige Provisionszeitraum wird weder pausiert, neu gestartet noch verlängert, wenn der Kunde kündigt, pausiert, die Zahlung fehlschlägt, ein Downgrade oder Upgrade vornimmt oder sein Abonnement später reaktiviert.

Provisionsansprüche entstehen nur für Abrechnungszeiträume, in denen RiskOnyx die Zahlung des vermittelten Kunden erfolgreich erhält und einbehält.

5. Tracking und Attribution

Um sich für eine Provision zu qualifizieren, muss ein vermittelter Kunde über das von RiskOnyx verwendete Tracking-System ordnungsgemäß erfasst und dem Partner zugeordnet werden.

RiskOnyx kann eine externe Partnerplattform, ein Affiliate-Netzwerk oder eigene Tracking-Systeme einsetzen.

Das standardmäßige Attributionsfenster beträgt neunzig Tage, sofern RiskOnyx in den jeweiligen Plattform- oder Kampagnenbedingungen nichts anderes festlegt.

RiskOnyx ist nicht verpflichtet, Provisionen zu zahlen, wenn die Empfehlung nicht ordnungsgemäß erfasst wurde, wenn der Kunde bereits RiskOnyx-Kunde war oder wenn sich der Kunde vor der Empfehlung bereits in einem aktiven Verkaufsprozess bei RiskOnyx befand.

6. Ausschluss von Provisionszahlungen

Eine Provision ist nicht zu zahlen, wenn:

  • der Kunde bereits RiskOnyx-Kunde war
  • der Kunde sich bereits in der aktiven Vertriebspipeline von RiskOnyx befand
  • die Empfehlung nicht ordnungsgemäß erfasst oder zugeordnet wurde
  • der Kunde kein zahlender Abonnent wird
  • die Zahlung zurückerstattet, storniert, zurückgebucht oder nicht einbehalten wird
  • es sich um eine Selbstempfehlung oder eine künstliche Empfehlung handelt
  • die Provision aus Betrug, irreführender Werbung, Spam, verbotener Werbung oder einem Verstoß gegen diese Bedingungen resultiert

Kündigt ein vermittelter Kunde innerhalb von sechzig Tagen nach der ersten Zahlung, kann RiskOnyx die entsprechende Provision einbehalten oder zurückfordern.

7. Auszahlungen

Provisionen werden monatlich berechnet und vierteljährlich nach Zahlungsvalidierung, Prüfung von Rückerstattungen, Rückbuchungen, Betrugsprüfungen und Compliance-Prüfungen ausgezahlt.

Der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 100 €. Beträge unterhalb dieses Schwellenwerts werden auf den nächsten Zahlungszyklus übertragen.

Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, in der Regel per SEPA, sofern verfügbar. Eventuelle Bankgebühren, Währungsumrechnungskosten oder Kosten der Empfängerbank auf Seiten des Partners gehen zu Lasten des Partners.

Partner können verpflichtet werden, vor der Auszahlung eine Rechnung zu stellen. Die Partner sind selbst für ihre steuerlichen Pflichten, die Umsatzsteuer sowie Melde- und Zahlungspflichten verantwortlich.

8. Marketingregeln

Partner müssen RiskOnyx ehrlich, fair und im Einklang mit geltendem Recht bewerben.

Partner dürfen im Namen von RiskOnyx keinerlei Zusicherungen, Garantien, Versprechen oder Verpflichtungen abgeben, es sei denn, RiskOnyx hat dies schriftlich genehmigt.

Partner dürfen weder behaupten noch suggerieren, dass RiskOnyx:

  • die Einhaltung des EU AI Act garantiert
  • eine behördliche Genehmigung garantiert
  • jedes KI-Risiko vollständig beseitigt
  • Rechtsberatung erbringt
  • KI-Systeme zertifiziert
  • sämtliche Bußgelder oder Strafen verhindert
  • eine rechtliche, Compliance-, Datenschutz- oder Governance-Beratung ersetzt

Genehmigte allgemeine Beschreibung:

RiskOnyx unterstützt Organisationen bei der Verwaltung von KI-Governance-Workflows, dem Inventar von KI-Systemen, Pflichten, Nachweisen und der Vorbereitung auf Rahmenwerke wie den EU AI Act und NIST AI RMF.

RiskOnyx kann genehmigte Marketingtexte, Banner, Links, Screenshots, Produktbeschreibungen und Kampagnenmaterialien bereitstellen. Partner müssen alle von RiskOnyx herausgegebenen Marken-, Messaging- und Kampagnenanweisungen befolgen.

9. Offenlegungspflicht

Partner müssen ihre geschäftliche Verbindung zu RiskOnyx überall dort transparent offenlegen, wo dies gesetzlich, durch Plattformregeln oder durch gute Marketingpraxis vorgeschrieben ist.

Ein geeigneter Hinweis lautet:

Ich erhalte möglicherweise eine Provision, wenn Sie über diesen Link Kunde von RiskOnyx werden.

Der Hinweis muss für das Publikum klar, deutlich sichtbar und verständlich sein.

10. Unzulässige Aktivitäten

Partnern ist es untersagt:

  • Spam oder unaufgeforderte Werbenachrichten zu versenden
  • irreführende, täuschende oder übertriebene Aussagen zu treffen
  • gefälschte Bewertungen, gefälschte Erfahrungsberichte oder falsche Identitäten zu verwenden
  • sich selbst oder eigene Konten zu empfehlen
  • Duplikate oder künstliche Konten zu erstellen
  • auf RiskOnyx-Markennamen, Marken, Falschschreibweisen oder verwechslungsfähige Begriffe in Suchmaschinen, sozialen Medien oder Werbeplattformen zu bieten
  • die Marke RiskOnyx in Domainnamen, Werbetexten oder Suchbegriffen in irreführender Weise zu verwenden
  • Gutschein-, Cashback- oder Rabattkampagnen durchzuführen, sofern RiskOnyx diese nicht schriftlich genehmigt hat
  • bezahlte Werbung für RiskOnyx zu schalten, sofern RiskOnyx dies nicht schriftlich genehmigt hat
  • zu suggerieren, dass sie Angestellte, Beauftragte oder autorisierte rechtliche Vertreter von RiskOnyx sind
  • RiskOnyx an Verpflichtungen, Preise, Rabatte, Garantien oder rechtliche Positionen zu binden

RiskOnyx kann Provisionen einbehalten, stornieren, Tracking-Links sperren oder die Programmteilnahme beenden, wenn unzulässige Aktivitäten vorliegen.

11. Nutzung der Marke RiskOnyx

Zugelassene Partner dürfen den Namen, das Logo und genehmigte Marketingmaterialien von RiskOnyx ausschließlich zur Bewerbung von RiskOnyx gemäß diesen Bedingungen und den bereitgestellten Markenrichtlinien verwenden.

Diese Erlaubnis ist beschränkt, nicht-exklusiv, widerruflich und endet automatisch, wenn der Partner das Programm verlässt oder daraus entfernt wird.

Partner erwerben keinerlei Eigentumsrechte an Namen, Logo, Marken, Software, Materialien oder dem geistigen Eigentum von RiskOnyx.

12. Konkurrierende Produkte

Während der aktiven Teilnahme als RiskOnyx-Partner dürfen Partner nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von RiskOnyx direkt konkurrierende Produkte für KI-Governance oder KI-Compliance-Register aktiv an dieselbe Zielgruppe empfehlen, bewerben oder weiterverkaufen.

Dies hindert Partner nicht daran, ihre gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten auszuüben, allgemeine Rechts-, Compliance-, Beratungs- oder Consultingleistungen zu erbringen oder den allgemeinen KI-Governance-Markt fair und neutral zu erörtern.

13. Datenschutz

Partner müssen die geltenden Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich der DSGVO (GDPR), sofern anwendbar.

Partner dürfen personenbezogene Daten nur dann an RiskOnyx übermitteln, wenn sie über eine gültige Rechtsgrundlage verfügen und alle erforderlichen Hinweise erteilt oder Einwilligungen eingeholt haben.

Partner dürfen keine personenbezogenen Daten hochladen, versenden oder weitergeben, die unrechtmäßig oder durch Spam, Scraping, Täuschung oder unbefugte Listen erlangt wurden.

Falls erforderlich, können RiskOnyx und der Partner eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abschließen.

14. Vertraulichkeit

Partner können nicht-öffentliche Informationen über RiskOnyx erhalten, darunter Produkt-, Preis-, Roadmap-, Kunden-, Interessenten-, Geschäfts- oder Partnerinformationen.

Partner müssen diese Informationen vertraulich behandeln und dürfen sie ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am RiskOnyx-Partnerprogramm verwenden.

Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Teilnahme am Programm fort.

15. Status des Partners

Partner sind selbstständige Vertragspartner. Die Teilnahme am Programm begründet kein Arbeitsverhältnis, kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Vertretungsverhältnis.

Partner sind nicht befugt, im Namen von RiskOnyx zu handeln oder RiskOnyx in irgendeiner Weise zu verpflichten, es sei denn, RiskOnyx hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

16. Aussetzung und Kündigung

RiskOnyx kann die Teilnahme eines Partners aussetzen oder kündigen, wenn der Partner gegen diese Bedingungen verstößt, die Marke RiskOnyx missbraucht, irreführende Angaben macht, minderwertigen oder betrügerischen Traffic generiert, gegen geltendes Recht verstößt oder den Ruf von RiskOnyx schädigt.

Sowohl RiskOnyx als auch der Partner können die Teilnahme am Programm unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig Tagen per E-Mail beenden.

Die Beendigung berührt nicht die vor dem Beendigungsdatum ordnungsgemäß entstandenen Provisionsansprüche, vorbehaltlich von Rückerstattungen, Rückbuchungen, Rückforderungen, Betrugsprüfungen und Rechtsbehelfen bei Vertragsverletzungen.

17. Programmänderungen

RiskOnyx kann die Bedingungen des Partnerprogramms, die Provisionstabelle, die Attributionsregeln, die Auszahlungsverfahren, genehmigte Marketingmaterialien, unzulässige Aktivitäten und Betriebsrichtlinien durch Benachrichtigung der Partner per E-Mail oder über die Tracking-Plattform anpassen.

Wesentliche Änderungen treten frühestens dreißig Tage nach der Benachrichtigung in Kraft, es sei denn, aus rechtlichen, regulatorischen Gründen, Sicherheitsaspekten, zur Betrugsprävention, zur Einhaltung von Plattformrichtlinien oder zum Markenschutz ist eine kürzere Frist erforderlich.

Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach dem Inkrafttreten gilt als Annahme der aktualisierten Bedingungen. Wenn ein Partner den aktualisierten Bedingungen nicht zustimmt, kann er seine Teilnahme vor dem Inkrafttreten beenden.

Änderungen der Provisionssätze gelten nur für vermittelte Kunden, die nach dem Inkrafttreten erstmals zugeordnet werden, und verringern nicht bereits entstandene oder fällige Provisionen für zuvor zugeordnete Kunden, stets vorbehaltlich von Rückerstattungen, Rückbuchungen, Betrugsprüfungen, Rückforderungen und Rechtsmitteln bei Vertragsverletzungen.

18. Keine Rechtsberatung

RiskOnyx ist eine Softwareplattform für KI-Governance und Compliance-Management. RiskOnyx erbringt über das Partnerprogramm keine rechtliche, finanzielle oder steuerliche Beratung.

Partner dürfen RiskOnyx nicht als Rechtsberatung, behördliche Zertifizierung oder als Ersatz für professionelle Rechts-, Compliance-, Datenschutz- oder Governance-Beratung darstellen.

19. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht von Spanien.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem RiskOnyx-Partnerprogramm ergeben, sind ausschließlich die Gerichte in Barcelona, Spanien, zuständig.

20. Kontakt

Fragen zum RiskOnyx-Partnerprogramm können gerichtet werden an: